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   BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23   

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https://dejure.org/2023,35324
BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23 (https://dejure.org/2023,35324)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2023 - 6 StR 437/23 (https://dejure.org/2023,35324)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2023 - 6 StR 437/23 (https://dejure.org/2023,35324)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23
    Die Beweiswürdigung hält, auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896, 2897; Urteil vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22), sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters,

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23
    b) Lückenhaft ist die Beweiswürdigung auch insoweit, als die Strafkammer einen Rücktritt im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB verneint, nachdem die Angeklagte erkannt hatte, dass das Opfer noch lebte (vgl. zur möglichen Korrektur des Rücktrittshorizontes BGH, Beschlüsse vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26; vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 340/19, StV 2021, 90).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 431/21

    Versuchter Mord (Rücktritt vom Versuch: beendeter Versuch, unbeendeter Versuch;

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23
    a) Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht von einem beendeten Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB ausgegangen, da die Angeklagte nach dem letzten Stich glaubte, alles getan zu haben, um den Tod ihres Mannes herbeizuführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18, NStZ 2019, 399; vom 11. Januar 2022 - 6 StR 431/21, NStZ 2022, 349).
  • BGH, 02.05.2012 - 3 StR 146/12

    Anforderungen an das Vorliegen eines hinterlistigen Überfalls bei der

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23
    Das bloße Ausnutzen des Überraschungsmoments bei einem Angriff von hinten reicht dazu nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, NStZ 2012, 698).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23
    Der Rechtsfehler zieht die Aufhebung der Verurteilung der Angeklagten wegen der tateinheitlich begangenen gefährlichen Körperverletzung nach sich (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 6 StR 43/20, NStZ 2020, 618; Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 3 StR 185/22; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 353 Rn. 7a).
  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 340/19

    Rücktritt (Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch; fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23
    b) Lückenhaft ist die Beweiswürdigung auch insoweit, als die Strafkammer einen Rücktritt im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB verneint, nachdem die Angeklagte erkannt hatte, dass das Opfer noch lebte (vgl. zur möglichen Korrektur des Rücktrittshorizontes BGH, Beschlüsse vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26; vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 340/19, StV 2021, 90).
  • BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07

    Beendeter Versuch (Rücktritt; Rettungsbemühungen; Hilfe Dritter; ernsthafter

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23
    Für einen strafbefreienden Rücktritt ist es dann erforderlich, dass der Täter den von ihm in Gang gesetzten Kausalverlauf bewusst und gewollt unterbricht, also mit Rettungswillen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 2 StR 703/88, NJW 1989, 2068; Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 3 StR 489/07, NStZ 2008, 329).
  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 464/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont)

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23
    a) Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht von einem beendeten Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB ausgegangen, da die Angeklagte nach dem letzten Stich glaubte, alles getan zu haben, um den Tod ihres Mannes herbeizuführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18, NStZ 2019, 399; vom 11. Januar 2022 - 6 StR 431/21, NStZ 2022, 349).
  • BGH, 30.11.2022 - 6 StR 243/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23
    Die Beweiswürdigung hält, auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896, 2897; Urteil vom 30. November 2022 - 6 StR 243/22), sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88

    Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23
    Für einen strafbefreienden Rücktritt ist es dann erforderlich, dass der Täter den von ihm in Gang gesetzten Kausalverlauf bewusst und gewollt unterbricht, also mit Rettungswillen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 2 StR 703/88, NJW 1989, 2068; Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 3 StR 489/07, NStZ 2008, 329).
  • BGH, 05.10.2022 - 3 StR 185/22

    Widersprüchliche Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz

  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 44/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat, dass die Feststellungen weder die Annahme eines hinterlistigen Überfalls im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. zum Erfordernis des planmäßigen Verbergens der Angriffsabsicht BGH, Beschluss vom 2. November 2023 - 6 StR 437/23) noch der gemeinschaftlichen Begehung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 2023 - 6 StR 275/22, NJW 2023, 2060, 2061) tragen.
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